Stiftung Privaten Rechts
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Kontakt und Beratung:
Renate A. Müller
Abteilung Finanzen der Georg-August-Universität Göttingen
Goßlerstraße 5-7 · 37073 Göttingen
Telefon: 0551 39-4216
E-Mail
www.uni-goettingen.de/stiftung-privaten-rechts

Die Stiftung Privaten Rechts

Stiftungsuniversität Göttingen – das klingt nach neuen Entwicklungen in der Hochschullandschaft. Doch der Stiftungsgedanke ist an der Georgia Augusta schon viel älter. Die »Stiftung Privaten Rechts« – im Gegensatz zur Trägerstiftung der Universität als Stiftung öffentlichen Rechts – bietet heute Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftlern konkrete Vorteile und wichtige Unterstützung – unbürokratisch und schnell.

Bereits im 18. Jahrhundert erhielt die Universität Göttingen eine erste Stiftung: Anna Vandenhoeck, Witwe des ersten Universitäts-Buchdruckers und -verlegers, übereignete der Hochschule Teile ihres Nachlasses. Auch in den folgenden Jahrhunderten erinnerten sich Ehemalige und deren Erben an die Studienzeit in Göttingen und hinterließen der Universität oder einzelnen Fakultäten ganz oder teilweise ihr Vermögen. Häufig war mit dem Vermächtnis der Wunsch verbunden, die Mittel für einen ganz bestimmten Zweck einzusetzen. Die Stiftungszwecke reichen von Studien- und Forschungsstipendien und der Förderung wissenschaftlicher Arbeit in allen Fachgebieten über die Geräteanschaffung bis zur Krebsforschung.

Über die Jahrhunderte kam so eine Reihe von Vermächtnissen und Nachlässen an die Universität, die das Ziel hatten, die Wissenschaft zu fördern und Wissenschaftler zu unterstützen. Insgesamt 23 ehemals selbstständige Stiftungen und Nachlässe wurden 1985 zusammengeführt als Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen – Stiftung Privaten Rechts. Mit der Zusammenführung ist sowohl die Geldanlage als auch die Verwendung der Erträge besser zu organisieren.